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Förderprogramme für mobile Luftreiniger

Förderprogrammen von Luftreinigern & Luftfilter gegen Corona Viren




Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger
Übersicht der bestehenden Förderprogramme

Stand: 07.04.2021

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl passender Geräte zu unterstützen.
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Corona-Überbrückungshilfe III

Durch die Überarbeitung der „Überbrückungshilfe III“ wurde die Anschaffungs- und Fixkosten von ETS-Raumluftreinigern zu den Förderfähigen Kosten hinzugefügt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in diesem Zeitraum.

Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90


•    bei 90 % Fixkosten Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
•    bei 60 % Fixkosten Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
•    bei 40 % Fixkosten Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)

Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:

•    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
•    60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
•    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
•    Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.
Die nachfolgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören:

    Museen
    Theater
    Musikclubs

    Festivals
    Literaturhäuser
    soziokulturelle Zentren und Kinos

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.

Förderprogramme für Schulen sowie Kinder- und Behinderten-Tagesstätten

Jedes Bundesland hat seine eigenen Förderungsrichtlinien zur Förderung bei der Anschaffung mobiler Luftreiniger, da Kultur und Bildung zum überwiegenden Teil Ländersache ist. In der folgenden Übersicht finden Sie die entsprechenden Förderungsprogramme je Bundesland. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl unserer ETS-Luftreiniger mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Bayern




Bei der Förderung des Freistaates Bayern werden Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften gefördert. Dabei spielt die vorhandene Lüftungssituation vor Ort keine Rolle.

Informationen zur Förderung von bayrischen Schulen finden Sie unter folgendem Link: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“

Weitere Informationen zur Förderung von Kindertagesstätten (Kitas) und heilpädagogischen Tagesstätten finden sie unter folgendem Link: Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021

Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

    Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
    Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
    Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 01.10.2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
    Für die zweite Tranche werden die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt.
    Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei den Regierungen, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in dem die Schule liegt, oder private Schulträger.

Die Antragsfrist wurde verlängert.

Eine Antragstellung ist bis zum 30. April 2021 nur mit folgendem Formular per E-Mail möglich: Das Antragsformular ist hier abrufbar.

Berlin


Der Senat hat am 03.11.2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Beschafft werden demnach circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro bereit.


 Rheinland-Pfalz


In Rheinland-Pfalz wurde für Schulen eine Fördersumme in Höhe von 6 Mio. Euro für die Förderung mobiler Luftreiniger bereitgestellt. Entscheidend sind dabei der Preis zwischen 3000€ und 5000€, sowie die Wartungskosten.


 Nordrhein-Westfalen


Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.
Das Sonderprogramm sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird.

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet.


 Hessen


Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl passender Geräte zu unterstützen.


Saarland


Zur Unterstützung kommunaler Schulträger bei der Anschaffung mobiler Raumluftreiniger, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Fördermittel in Höhe von 4 Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt für mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14. Folgende Kriterien sind vom kommunalen Schulträger bei der Auswahl der Geräte zu beachten:

    ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
    möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
    sachgerechter Betrieb und Wartung
    Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie

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Baden-Württemberg


Für Corona-bedingte Investitionen sollen Schulen in Baden-Württemberg künftig eigene Budgets bekommen. Diese sollen mit 40 Millionen Euro aus der Landeskasse gespeist werden, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Alle 4500 Schulen sollen einen einmaligen Grundsockel plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten. „Eine Schule mit 100 Schülerinnen und Schülern wird etwa 5000 Euro bekommen, eine mit 500 Schülerinnen und Schülern etwa 15 000 Euro“, erläuterte Eisenmann. Gekauft werden könne damit, was den Schulen im Kampf gegen die Pandemie wichtig sei.


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Thüringen


Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung. „Wir stellen schnell und unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern.

Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern. Die staatlichen Schulträger, also die Landkreise und kreisfreie Städte, können hier eigenverantwortlich planen und entsprechendes Material oder Technik beschaffen. Wenn die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter es aus Infektionsschutzgründen für sinnvoll erachten, bestimmtes Equipment oder Geräte anzuschaffen, kann schnell gefördert werden“, so Staatssekretärin Susanna Karawanskij.


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Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für diese Bundesländer aktuell nicht vor.

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